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Pichl bei Wels
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Anzeige einer Geburt
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
Geburtsurkunde beider Elternteile,
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde
der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (
z.B.
wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war,
Heiratsurkunde
dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise EURO 18,60 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)
Zuständig
Mallinger Christian
(Allgemeine Verwaltung, Meldeamt, Standesamt)
Zeilinger Simone
(Bürgerservice)