Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • Anzeige des Todes
  • Totenbeschauschein 

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise EURO 191,00 an Gebühren an (EURO 76,70 Totenbeschaugebühr, EURO 9,30 an Gebühren für die Ausstellung von einer Sterbeurkunden, EURO 55,-- für die Leichenhalle, EURO 50,-- für die Reinigung der Leichenhalle). Totenbeschau  ist dort zu entrichten, wo der Sterbefall tatsächlich war. 

Zuständig