Marktgemeinde Pichl bei Wels
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1 Datenschutzerklärung der Gemeinde
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sämtliche Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSG und DSGVO) vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter der Gemeinde, unsere Auftragsverarbeiter und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Zur Sicherheit und zum Schutz Ihrer Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, Löschung oder Weitergabe ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM´s) im Sinne des Art. 32 DSGVO.
In Erfüllung unsere Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck Ihrer Daten, Ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen und vieles mehr:
2 Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO:
3 Verantwortlicher
Verantwortlicher iSd. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die
Marktgemeinde Pichl bei Wels, Gemeindeplatz 7, 4632 Pichl bei Wels
Tel: +43 7247 85 55 - 0
www.pichl.ooe.gv.at, gemeinde@pichl.ooe.gv.at
4 Datenschutzbeauftragter
Gemäß Art. 37 DSGVO iVm. §57 DSG ist für Gemeinden die Bestellung eines Datenschutz-beauftragten zwingend vorgesehen. Datenschutzbeauftragter der Gemeinde/des Verantwort-lichen ist die GEMDAT OÖ GmbH und Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, +43 732 36993 – 0, www.gemdat.at, dsgvo@gemdat.at
5 Personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Per-son“) beziehen.
Darunter fallen z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum, aber auch Fotos, IP-Adressen und Standortdaten.
6 Datenschutzgrundsätze
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir die Grundsätze des Art. 5 DSGVO ein. Dies sind: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit.
7 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde erfolgt rechtmäßig iSd. Art. 6 DSGVO, nämlich:
• auf einer gesetzlichen Grundlage (Hoheitsverwaltung) bzw. zur Erfüllung einer rechtli-chen Verpflichtung, Art. 6 Abs 1 lit. c,
• auf einer vertraglichen Grundlage (Privatwirtschaftsverwaltung), Art. 6 Abs 1 lit b,
• im öffentlichen Interesse, Art. 6 Abs 1 lit e,
• um lebenswichtige Interessen betroffener Personen zu schützen. Art. 6 Abs 1 lit d,
• im berechtigten Interesse der Gemeinde, Art. 6 Abs 1 lit f,
• oder mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs 1 lit a.
Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Einwilligung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Berechtigtes Interesse der Ge-meinde besteht z.B. daran, Fotos von Veranstaltungen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde darstellen, zu verarbeiten. Bei einer Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgt eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Gemeinden und Ihren schutzwürdigen Grundrechten. Im Bereich der Hoheitsverwaltung darf sich die Gemeinde nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen, sondern Daten nur auf einer gesetzlichen Grundlage verarbeiten. Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interessen liegt z.B. vor, wenn eine Datenverarbeitung im Zuge einer Naturkatastrophe oder Epidemie erfolgt.
8 Verwendungszwecke
Alle personenbezogenen Daten werden nur zu bestimmten, rechtmäßigen Zwecken und gemäß den angeführten Rechtsgrundlagen verarbeitet.
Ganz allgemein stützen wir uns in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (z.B. bei der Durchführung von Bauverfahren) auf die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO) und die Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO).
In Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung stützen wir uns auf die Erfüllung (vor)vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO) oder verarbeiten die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Kontaktaufnahme:
Wenn Sie Kontakt über das Kontaktformular auf der Webseite, über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwen-det. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei im berechtigten Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs 1 lit f DSG-VO) bzw. mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO). Die Daten werden nur bis zur Beantwortung Ihres Anliegens gespeichert.
Bewerberdaten:
Zweck der Verarbeitung der im Bewerbungsprozess bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist die Verwendung, Evidenthaltung und Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahrens für ein konkretes Beschäf-tigungsverhältnis. Bei Aufnahme in den Gemeindedienst wer-den Ihre Daten für dienstrechtliche, besol-dungsrechtliche, ausbildungsbezogene und sonsti-ge, mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehende Zwecke verarbeitet.
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist in Zusammenhang unserer Zusammenarbeit sowie der Durchführung des Bewerbungsprozesses erforderlich. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden insbe-sondere gemäß Oö. GDG 2002 idgF und Oö. GBG 2001 idgF ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung im Auswahlverfahren für die konkrete Stellenausschreibung sowie zur Evidenzhaltung verarbeitet. Alle mit der Datenverarbeitung betrauten MitarbeiterInnen sind dienstrechtlich verpflichtet, mit Ihren Daten vertrau-lich umzugehen.
Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO insbesondere auf §§ 7ff Oö. GBG 2001 idgF.
Auf die Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsunterlagen kommen die gesetzlichen Bestim-mungen des Oö. GBG 2021 (daraus abgeleitet ergibt sich eine Speicherdauer von insgesamt 7 Monaten) bzw. aus den jeweili-gen Skartierungsvorschriften zur Anwendung.
Eine darüberhinausgehende Speicherung bzw. Evidenthaltung kann nur mit Ihrer Einwilli-gung erfolgen.
Bürgerservice:
Wenn Sie im Rahmen unseres Bürgerservice unsere Formulare nutzen, Anträge oder Be-schwerden einbringen oder sich zu Veranstaltungen anmelden, werden wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung Ihres Antrags und zur Durchfüh-rung des entsprechenden Verfahren verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO), im berech-tigten bzw. öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs 1 lit e und f DSGVO) oder weil es für die Erfül-lung eines Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO).
Teilweise werden Sie bei der Auswahl eines Formulars auf die Seite amtsweg.gv.at oder eine andere Seite weitergeleitet. Dann finden Sie am Ende jedes Formulars einen eigenen Daten-schutzhinweis.
Videoüberwachung:
Die Gemeinde hat im Bereich der Volksschule und der Mittelschule Videokameras installiert, um weitere Straftaten zu verhindern, begangene Straftaten aufzuklären und Schutz des Ei-gentums der Gemeinde.
Die angefertigten Aufnahmen werden nicht länger als 72 Stunden gespeichert und die Vi-deoüberwachung ist ausreichend gekennzeichnet. Das aufgezeichnete Videomaterial wird unter Einhaltung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM´s) gesichert. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Verant-wortlichen gem. Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Kindergarten/Hort (Rechtsträger)
Zum Zweck der Planung und Steuerung der Bedarfsdeckung (§§ 16 und 17 Oö KBBG) sind wir gemeinsam mit den Rechtsträgern verpflichtet, die dafür erforderlichen personenbezoge-nen Daten nach § 25a Abs 2 Oö KBBG uns gegenseitig und der Bildungsdirektion zu über-mitteln. Gemäß § 25b Abs 4 Oö KBBG kann es im Zuge der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Kindergartenpflicht zu einer Abfrage aus dem Zentralen Melderegister und zu einem Abgleich mit den vom Rechtsträger übermittelten personenbezogenen Daten des Kin-des kommen. Bei Verdacht auf Verletzung der Kindergartenpflicht kommt es gemäß § 3c Oö KBBG zu einer Übermittlung des Namens des Kindes und des jeweiligen Hauptwohnsitzes der Eltern an die Bezirksverwaltungsbehörde.
Im letzten (verpflichtenden) Kindergartenjahr stützen wir uns bei der Datenverarbeitung auf das Oö. KBBG (gesetzliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO).
Reservierungen – Ansuchen um Benützung (zB. Turnsaal, Gemeindegebäude, Sit-zungsaal))
Die Gemeinde verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten aus-schließlich zum Zweck der Durchführung des Ansuchens um Benützung von den gemeinde-eigenen Räumlichkeiten. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Erfüllung eines Vertrages. Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt.
Online-Dienste, insb. Newsletter
Daten, die Sie im Zuge unserer Online-Dienste (wie z.B. bei der Newsletter-Anmeldung oder in der Gem2Go-App) bekannt geben, werden von uns ausschließlich für die jeweilige Leis-tungserbringung verwendet.
Wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse für unseren Newsletter anmelden, erfolgt die Daten-verarbeitung mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO). Die Daten werden so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, die Sie bei der Nutzung unserer online-Formulare bekanntgeben, verwenden wir auf unsere Homepage eine SSL Verschlüsselung.
Essen auf Rädern
Die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten lt. Anmeldeformular (wie etwa Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Name und Telefonnummer nächster An-gehöriger, Diätverpflegung) werden von der Gemeinde zur Durchführung der Anmeldung und zur Abrechnung von Essen auf Rädern verarbeitet. Hierbei stützen wir uns auf Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Alle mit der Auslieferung des Essens betrauten Personen, die der Gemeinde zugerechnet werden können (ehrenamtliche Mitarbeiter), sind zur Verschwiegenheit ver-pflichtet.
Sitzungsmanagement
Session Bürger-Infoportal
Die Gemeinde verwendet ein Bürger-Infoportal. Hier werden ausschließlich Informationen zu öffentlichen Sitzungen abgerufen. Der Aufruf erfolgt ohne Anmeldung.
Das Bürger-Infoportal verwendet aus technischen Gründen Cookies. Hier werden nur Infor-mationen ver-waltet, die zur Laufzeit-Optimierung der Funktionen dienen. Auch ohne diese Informationen kann das Bür-ger-Infoportal problemlos verwendet werden. Allerdings kann es zu Laufzeitverlängerungen kommen. In keinem Fall werden personenbezogenen Daten gespeichert, um das Anwenderverhalten zu analysieren oder Informationen an Dritte weiter-geben zu können.
Session Mandatar-Infoportal
Die Gemeinde verwendet ein Mandatar-Infoportal, das als Informationsquelle für die Gremi-enmitglieder dient. Es handelt sich hier um einen geschlossenen Bereich, eine Anmeldung ist erforderlich. Die Zugriffs-rechte richten sich nach der Gremienzugehörigkeit, welche von der Gemeindeadministration vergeben wer-den.
Im Mandatar-Infoportal werden Cookies verwendet. Die wichtigste im Cookie verwaltete In-formation ist die Anmeldung des Gremienmitglieds. Ohne diese Informationen kann das Mandatar-Infoportal nicht verwen-det werden.
Außerdem wird das Datum der letzten Anmeldung, der Anmeldename und die Mandanten-Auswahl des Gremienmitglieds gespeichert. Das Mandatar-Infoportal speichert in Cookies aber keine sonstigen Informa-tionen über das Anwender-verhalten (z.B. welches Dokument wird abgerufen) oder zur Informationsweiter-gabe an Dritte. Die Zustimmung bzw. Ableh-nung im Zuge der Cookie-Behandlung wird in einem separaten Cookie ge-speichert. Gremi-enmitglieder, die das Speichern von Cookies in ihrem Browser unterbinden, werden des-halb wiederholt um Zustimmung gebeten.
IDR – Zentrales Identitätsdokumentenregister
Zweck dieser Verarbeitung ist es, eine Behörde gemäß § 22b Abs. 4 Passgesetz über die er-folgte Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises oder über ein Verfahren nach diesem Bundesgesetz in Kenntnis zu setzen. Zwecke dieser Verarbeitung sind weiters die Übermittlung und Registrierung von Lichtbildern für die e-card nach § 31a Abs. 8, 9, 9a und 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz. Weitere Zwecke dieser Verarbeitung sind die Re-gistrierung, der Widerruf und die Aussetzung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gemäß §§ 4a und 4b E Government-Gesetz.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind §§ 3, 16, 22a, b und c Passgesetz, BGBl. Nr. 839/1992 idgF iVm E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF iVm E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung, BGBl. II Nr. 289/2004 idgF iVm Stammzah-lenregisterbehördenverordnung 2009 (StZRegBehV 2009), BGBl. II Nr. 330/2009 idgF; § 31a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. I Nr. 189/1955 idgF iVm Verordnung der Bundesregierung über die nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e cards (e-card FotoV), BGBl. II Nr. 231/2019 idgF iVm Verordnung der Bundesministe-rin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 31a Abs. 9a ASVG, BGBl. II Nr. 344/2019 idgF; §§ 4a, 4b und 25 Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF.
Personenbezogene Daten, die gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz bei Antragstellung verarbeitet werden, sind mit wirksamer Zurückziehung oder rechtskräftiger Zurückweisung des Antrages zu löschen, der Vermerk über ein laufendes Verfahren nach diesem Bundesgesetz mit rechts-kräftigem Verfahrensabschluss. Im Übrigen sind die personenbezogenen Daten gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz ein Jahr nach der Entwertung des Reisepasses oder Personalausweises, bei Reisepässen spätestens aber sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer für Aus-künfte zu sperren. Die für Auskünfte gesperrten Daten sind nach Ablauf von zwei weiteren Jahren auch physisch zu löschen. Die Protokollaufzeichnungen sind nach drei Jahren zu lö-schen.
Personenbezogene Daten, die gemäß § 31a Abs. 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz verarbeitet werden, sind spätestens nach sieben Jahren zu löschen.
Die bekanntgegebene Zustelladresse gemäß § 4b Abs. 1 Z 7 E-Government-Gesetz ist zu löschen, sobald die Registrierung des E-ID abgeschlossen wurde. Gemäß § 4b Abs. 1 Z 13 verarbeitete Identitätscodes der ausgestellten Zertifikate sind im Falle eines Widerrufs oder Ablaufs des jeweiligen Zertifikats zu löschen. Sonstige gemäß § 4b Abs. 1 und 3 sowie ge-mäß § 4a Abs. 4 verarbeitete personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens drei Jahre nach Widerruf oder Ablauf des E-ID. Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Än-de-rungen, Abfragen und Übermittlungen, sind drei Jahre lang aufzubewahren.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind Passbehörden; Sicherheits-behörden; Gerichte für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; staatsanwalt-schaftliche Behörden für de-ren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; Bundeswahl-behörde; Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz; Gemeinden im Zusammenhang mit der Aus-stellung von Wahlkarten; Behörden, sofern diese die Identität einer Person im Rahmen einer gesetzlich übertragenen Aufgabe festzustellen haben und dies anders nicht oder nicht in der nach den Umständen gebotenen Zeit möglich ist; Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dienststellen der Sozialversicherungsträger; Bürgermeisterinnen und Bürgermeister; Lan-despolizeidirektionen; Bundes-amt für Fremdenwesen und Asyl; Gemeinden als mit der Re-gistrierung des E-ID betraute Behörden; Schulleiterinnen und Schulleiter für die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie der sonstigen schulrechtlichen Nor-men im Fall, dass eine Schülerinnen- oder Schülerkarte mit Lichtbild auszustellen ist; das für die Zulassung von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 4 lit. a, c, d und e Bil-dungsdokumentationsgesetz 2020 zuständige Organ, an Pädagogischen Hochschulen die Rektorin oder der Rektor, für die Vollziehung des Universitätsgesetzes 2002, des Hochschul-gesetzes 2005, des Fach-hochschulgesetzes, des Privathochschulgesetzes sowie der sonsti-gen hochschulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Studierendenkarte oder ein Studieren-denausweis mit Lichtbild auszustellen ist.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres; IBM Österreich - Internationale Büroma-schinen Gesellschaft m.b.H.; Microsoft Österreich GmbH; Bundesrechenzentrum GmbH; A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH
Verarbeitung von gemeinsam Verantwortlichen für das „Zentrales Personenstands-register“ und Verarbeitung des Verantwortlichen für das „Lokales Personenstands-register“
Zweck der Datenanwendung:
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsre-gisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standes-amtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Part-nerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunter-stützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) sowie die Ausstel-lung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertre-tungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnun-gen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl.II 2013/324; E Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988; Namens-änderungs¬verordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Ge-setzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBl. I S 807/1938; Eingetragene Part-nerschaft-Gesetz (EPG), BGBl. I Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978; - zwischen-staatliche Abkommen.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Personenstandsdaten werden 120 Jahr nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffe-nen gelöscht.
Kategorien von Empfängern
Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Ge-richtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger (§ 48 Abs. 1 PStG 2013); Hauptver-band der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeits-marktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslo-sen-versicherungsgesetz 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsge-setz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013); Landespolizeidirekti-onen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevi-denz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PStG 2013); Militärkommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); Die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013); Ausländische Personen-standsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß in-ternationaler Abkommen; Wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetz-lich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemein-schaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl. I S 384/1939; Bun-desminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staatsbürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs. 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); österreichische Vertre-tungsbehörden (§ 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melde-register (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013); Stammzahlenregis-terbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E Government-Gesetz.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres
Folgen der Nicht-Bereitstellung der Daten
Die Nicht-Bereitstellung der Daten führt dazu, dass wir die Leistung Ihnen gegenüber nicht erbringen können.
9 Datenübermittlung bzw. Weitergabe an Dritte - Auf-tragsverarbeiter
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, oder Sie haben in die Datenweitergabe einge-willigt.
Externe Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, oder wir ein berechtigtes Interesse daran haben.
Sofern einer unserer Auftragsverarbeiter mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommt, stellen wir durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gem. Art. 28 DSGVO sicher, dass dieser die Vorschriften der Datenschutzgesetze in gleicher Weise einhält wie wir.
Es werden keine Daten in Drittländer übermittelt.
10 Austausch personenbezogener Daten
Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird; dass dies auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt; dass dies für den Schutz von Rechten, Eigentumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Un-ternehmen, Geschäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.
11 Empfängerkategorien
Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können andere öffentliche Stellen und Behör-den Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Parteien im (Bau)Verfahren erfolgt aufgrund der ein-schlägigen gesetzlichen Bestimmungen der OÖBauO, o.ä. liegt weder eine gesetzl. noch eine vertragliche Grundlage vor und besteht kein öffentliches / berechtigtes Interesse an der Da-tenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.
12 Speicherdauer bzw. Löschungsfristen
• Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich entweder aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder aus den jeweiligen Skartierungsvorschrif-ten. So sind z.B. Bücher, Aufzeichnungen und Belege entsprechend der BAO sieben Jahre aufzubewahren. Daten, die wir ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilli-gung verarbeiten, werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung oder bis zum Wegfall des Zweckes der Datenerhebung von uns gespeichert und anschließend umgehend ge-löscht.
• Wenn Sie mittels Formulars auf unserer Webseite Kontakt mit uns aufnehmen, wer-den die von Ihnen angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bis zu ihrer Erledigung gespeichert.
• Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies für die oben erwähnten Zwecke notwendig ist.
• Aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wie jenen aus der Oö. GHO kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf der entsprechenden Fristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern die DSGVO keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung enthält.
• Oftmals sind wir, v.a. aufgrund des Archivgesetzes, gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten länger zu speichern. In diesen Fällen löschen wir Ihre Daten, nach Ablauf der gesetzli-chen Aufbewahrungsfrist.
13 Weitere Information gemäß Art. 14 DSGVO:
14 Datenerhebung aus anderer Quelle
Wenn wir die Daten nicht bei Ihnen persönlich erheben, verarbeiten wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch, Telefonbuch oder anderen öffentlichen Medien.
15 Kategorien personenbezogener Daten
Aus diesen Quellen erheben wir Daten wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Staatsan-gehörigkeit und Legitimationsdaten.
Personenbezogenen Daten der Kategorie "besondere Daten" nach Art. 9 und Art. 10 DSGVO, wie z.B. Gesundheitsdaten, Religionsbekenntnis oder strafrechtlich relevante Datenwerden nur in Ausnahmefällen (gemeindeeigenes Altenheim), auf gesetzlicher Grundlage (wie z.B. dem Meldegesetz) oder Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben und mit der vor-geschriebenen Sorgfalt verarbeitet.
16 Betroffenenrechte
Unabhängig von der Art der Datenerhebung stehen Ihnen als betroffene Person immer fol-genden Recht zu:
• Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): das Recht auf Auskunft soll dazu dienen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen zu können. Betroffene Personen können nach erfolgter Identitätsfeststellung Auskunft darüber verlangen, ob, in wel-chem Ausmaß und zu welchem Zweck der Verantwortliche Daten von ihnen verarbei-tet, oder ob und an wen die Daten weitergegeben werden. Die betroffene Person kann darüber hinaus eine Kopie dieser Daten verlangen. Binnen eines Monats erhalten Sie eine Rückmeldung bezüglich Ihres Auskunftsbegehrens.
• Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Betroffene Personen können vom Verantwortlichen die Berichtigung und Vervollständigung ihrer Daten verlangen.
• Das Recht auf Löschung bzw. Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO): berechtigt betroffene Personen, vom Verantwortlichen die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese, für den Zweck für den sie erhoben wurden, nicht mehr benö-tigt werden. Abgeleitet aus dem Grundsatz der Datenminimierung ergibt sich darüber hinaus auch eine Verpflichtung des Verantwortlichen, die Daten von sich aus zu lö-schen, wenn z.B. eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde.
• Das Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO): gilt ergänzend zum Recht auf Lö-schung. Wenn Sie vermuten, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten nicht korrekt sind, oder dass die Verarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie einen Ein-schränkungsantrag stellen. Dann bleiben Ihre Daten zwar gespeichert, eine weitere Verarbeitung kann aber nur noch mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
• Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) ermöglicht es Ihnen, vom Verantwortlichen zu verlangen, dass er die Daten, die Sie ihm bereitgestellt haben, auf einen anderen Verantwortlichen überträgt.
• Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Wenn wir Ihre Daten aufgrund eines berechtigten oder öffentlichen Interesses verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, dagegen Widerspruch erheben. Eine weitere Verarbeitung darf dann nur stattfinden, wenn zwingende, schutzwürdige Gründe unsererseits dafür vorliegen (Interessenabwägung).
Gemäß § 16 Abs 8 MeldeG 1991 besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO. Wenn die Datenverarbei-tung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüber hinaus gem. Art. 7 Abs 3 DSGVO das Recht auf Widerruf der von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Wi-derruf getätigte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, indem Sie einen entsprechenden, formlosen Antrag auf Auskunft, Löschung etc. übermitteln. Die Gemeinde wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates nach Eingang Ih-res Antrags dazu Stellung nehmen.
Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet.
Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie ei-ne Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich. Diese erreichen Sie un-ter https://www.dsb.gv.at bzw. dsb@dsb.gv.at
17 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nut-zung unserer Homepage:
18 Kommunikations- oder nutzungsbezogene Angaben
Beim Besuch unserer Website werden sogenannte Logfiles gespeichert. Diese enthalten Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes auf die Website. Eine Verarbeitung dieser Da-ten erfolgt maximal 30 Tage und dient zur Auswertung einer Nutzerstatistik.
Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommu-nikationsbezogene Angaben (beispielsweise Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezo-gene Angaben (beispielsweise Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Er-fassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Daten-schutz.
19 Automatisch erfasste nicht-personenbezogene Daten
Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeord-net sind (beispielsweise verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgeru-fene Seiten). Wir verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.
20 "Cookies" - Informationen, die automatisch auf Ihrem Rechner abgelegt werden
Wenn Sie eine unserer Websites besuchen, kann es sein, dass wir Informationen in Form von "Cookies" auf Ihrem Computer ablegen, die ihn bei Ihrem nächsten Besuch automatisch wiedererkennen und bereits getätigte Voreinstellungen wiedererkennen.
Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wiedererkennen, stellen Sie Ihren Inter-net-Browser bitte so ein, dass er Cookies von Ihrer Computerfestplatte löscht, alle Cookies blockiert oder Sie warnt, bevor ein Cookie gespeichert wird.
21 Datensicherheit SSL
Ihre personenbezogenen Daten, sofern Sie uns diese bekanntgeben, werden verschlüsselt (SSL) über das Internet übertragen. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt. Wenn die SSL Ver-schlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behan-deln und das Browserfenster schließen, wenn Sie die Kommunikation mit uns beendet ha-ben, insbesondere wenn Sie den Computer gemeinsam mit anderen nutzen.
22 Links zu anderen Websites
Die Website enthält Links zu anderen Websites. Die Gemeinde ist für die Datenschutz-Policies oder den Inhalt dieser anderen Websites nicht verantwortlich.
23 Betrieb einer Facebook-und Instagram Fanpage
Die Gemeinde betreibt eine Facebook-Fanpage. Diese finden Sie https://www.facebook.com/PichlbeiWels. Beim Betrieb dieser Fanpage stützen wir uns auf das berechtigte Interesse der Gemeinde. Betreiber einer Fanpage sind zusammen mit Face-book sogenannte „gemeinsame Verantwortliche“. Die Datenschutzerklärung von Facebook und die Verteilung der Verantwortlichkeiten können Sie unter https://www.facebook.com/privacy/explanation abrufen. Unter diesem Link erfahren Sie auch, wie Sie Ihre Rechte gegenüber Facebook geltend machen und Facebook kontaktieren können.
24 Profiling
Es findet keine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Das bedeutet, dass wir keine personenbezogenen Daten verwenden, um von Ihnen ein Profil zu erstellen um Ihre Vorlieben und Interessen zu analysieren.
25 Gem2Go MAP
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